Anforderungen an den Hund:
Der Hund sollte bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Jahre sein, mindestens jedoch drei Monate. Grundsätzlich gibt es keine spezielle „Rettungshunde-Rasse“, jedoch sind „Extreme“ wie z. B. Doggen, Yorkshire Terrier oder kurznasige Rassen üblicherweise ungeeignet. Ansonsten ist der Eignungs-Schwerpunkt eher bei den individuellen Eigenschaften des Hundes angelegt, wie die Verträglichkeit mit Artgenossen und fremden Menschen, seine Nervenstärke und seine Lernfreude. Ein spezieller „Wesenstest“ wird durch einen Leistungsrichter durchgeführt.
Anforderungen an den Hundeführer:
Wichtig ist Ihr Interesse an einer sinnvollen Aufgabe, die Sie mit Ihrem Hund bewältigen. Rettungshundearbeit ist jedoch nicht zu verwechseln mit Hundesport, denn primäres Ziel ist die ehrenamtliche Hilfs- und Rettungstätigkeit!
Das regelmäßige Training kann bis zu 12 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, abgesehen von den täglichen, privaten Übungseinheiten. Daher ist viel Engagement und Freizeit einzubringen. Auch die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, ist zum Wohle der Staffel wünschenswert.
Da die Ausbildung durchschnittlich zwei Jahre in Anspruch nimmt und Voraussetzung für die Teilnahme an Rettungs-Einsätzen die Vollendung des 18. Lebensjahres ist, können Hundeführer frühestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres aktive Mitglieder einer Rettungshundestaffel werden. Körperliche und geistige Reife, sowie ein hohes Verantwortungsbewusstsein sind unerlässlich.
|
 |
|